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   BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20   

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BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20 (https://dejure.org/2024,4480)
BPatG, Entscheidung vom 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20 (https://dejure.org/2024,4480)
BPatG, Entscheidung vom 19. Februar 2024 - 29 W (pat) 567/20 (https://dejure.org/2024,4480)
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  • BPatG, 11.11.2009 - 29 W (pat) 68/07
    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Gegen die Eignung eines Ortsnamens als beschreibende geographische Herkunftsangabe kann vor allem der Umstand sprechen, dass sich der fragliche Ort weder gegenwärtig als Sitz entsprechender Herstellungs-, Vertriebs- oder Leistungsunternehmen anbietet, noch mit anderen relevanten Anknüpfungspunkten in Zukunft ernsthaft zu rechnen ist, weil eine dahingehende wirtschaftliche Entwicklung wegen der geographischen Eigenschaften des Ortes auch aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise unwahrscheinlich ist (EuGH a. a. O. - Chiemsee; BPatG, Beschluss vom 11.11.2009, 29 W (pat) 68/07 - Carcavelos).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist im Rahmen einer Prognoseentscheidung zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 31 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Rn. 15 - Vierlinden).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2011, 1035 Rn. 37 - 1000; BGH GRUR 2017, 186 Rn. 38 - Stadtwerke Bremen).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus nicht (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 8 - #darferdas? II).
  • BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23

    KÖLNER DOM

    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Denn bei den noch beschwerdegegenständlichen Waren handelt es sich nicht um Gegenstände, die typischerweise in Schlössern oder deren Umgebung - insbesondere als Reiseandenken oder -bedarf - verkauft werden oder die häufig mit Motiven versehen werden, die entweder rein dekorativ oder als Botschaft an die Umwelt, aber nicht als Produktkennzeichen wirken (vgl. BGH, GRUR 2024, 216 ff. - KÖLNER DOM).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist im Rahmen einer Prognoseentscheidung zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 31 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Rn. 15 - Vierlinden).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2011, 1035 Rn. 37 - 1000; BGH GRUR 2017, 186 Rn. 38 - Stadtwerke Bremen).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist im Rahmen einer Prognoseentscheidung zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 31 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Rn. 15 - Vierlinden).
  • BPatG, 28.04.2009 - 33 W (pat) 83/07

    "Schloss Freudenstein" Markenschutz für historische Gebäude

    Auszug aus BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
    Insbesondere ist nicht damit zu rechnen, dass sich in diesem Fall mehrere entsprechende Betriebe im Schloss und seinem Park ansiedeln würden, so dass auch diesbezüglich kein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 28. April 2009, 33 W (pat) 83/07 - Schloss Freudenstein).
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